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In eigener Sache

Bevorstehender Kauf des Grundbesitzes der BVVG

Liebe Gartenfreuende,

der Vorstand freut sich sehr über die vielen Rückmeldungen auf die Umfrage zum bevorstehenden Kauf des Grundbesitzes der BVVG. 

In diesem Zusammenhang wurden weitere Fragen an den Vorstand gestellt, welche wir gerne transparent für alle beantworten werden. Für diese Zwecke werden wir eine Übersicht über die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zusammenstellen. Diese Übersicht wird laufend aktualisiert und auf unserer Webseite sowie als Aushang auf der Infotafel veröffentlicht.

Vorab aber schon die Antwort auf die erste Frage.

Was ist mit einer späteren Nutzungsüberlassung gemeint? Wieso werden nicht zahlende Vereinsmitglieder nicht berücksichtigt?

Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung sowie unserer Jahreshauptversammlung wurde von mehreren Mitgliedern die Frage bezüglich der Absicherung des zu erwerbenden Grundstücks gegen die mögliche Insolvenz bzw. Auflösung des Vereins gestellt. Der Vorstand hat diese Frage mit der Notarin Frau Pöhl im Detail besprochen und Frau Pöhl hat uns folgende Vorgehensweise empfohlen:

Schritt 1: Mitglieder leisten freiwillige Beiträge zum Kauf des Grundstücks durch den Verein

Schritt 2: Der Verein erwirbt das Grundstück

Schritt 3: Der Verein wird im Grundbuch als Eigentümer eingetragen

Schritt 4: Die Mitglieder, die einen Beitrag geleistet haben, bilden eine Miteigentümergemeinschaft nach Bruchteilen

Schritt 4: Der Verein überträgt das Eigentum am Grundstück auf die Miteigentümergemeinschaft nach Bruchteilen.

Schritt 5: Die einzelnen Mitglieder, die ihren Beitrag geleistet haben, werden mit ihren Bruchteilen im Grundbuch eingetragen

Schritt 6: Für jedes Mitglied, der seinen Beitrag geleistet hat, wird das alleinige Nutzungsrecht an der Parzelle vertraglich mit dem Verein vereinbart und in das Grundbuch eingetragen.

Vorteile:

Das Grundstück wird nicht real geteilt, sondern nur ideell. Deshalb steht das der zukünftigen kleingärtnerischen Nutzung NICHTS im Wege

Das Grundstück gehört somit allen Mitgliedern nach Bruchteilen und wird durch eine Insolvenz oder Auflösung des Vereins NICHT betroffen

Jedes Mitglied, der seinen Beitrag geleistet hat, wird im Grundbuch eingetragen

Angesichts der beinahe einstimmigen Zustimmung unserer Mitglieder zur Kaufabsicht des Grundstücks, sowie einer sehr guten Beteiligung an der Umfrage, geht der Vorstand davon aus, dass die meisten Mitglieder ihre Beiträge leisten werden und damit die Zukunft unseres Vereins absichern werden.

Für die Mitglieder, die nicht im Stande sind ihren Beitrag zu leisten, wird sich nach dem Kauf des Grundstücks nichts ändern, da der Kauf die Miete nicht bricht. Im Falle der späteren Kündigung des Pachtvertrages hat das nutzungsberechtigte Mitglied das Recht über die Parzelle nach seinem Ermessen, im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung, zu verfügen.

Der Vorstand dankt allen Mitgliedern, die sich bereit erklärt haben die Beiträge zu leisten bzw. weitere Beiträge zu übernehmen und unseren Verein zu sichern.

Der Vorstand

4 Antworten auf „Bevorstehender Kauf des Grundbesitzes der BVVG“

Ich begrüße sehr die vom Vorstand angekündigte „transparente Information sowie laufende Aktualisierung und Veröffentlichung“ zum Thema Grundstückserwerb. Dies wird uns allen ermöglichen, über dieses Thema zu reden und uns auszutauschen sowie den Bereich der Unterstellungen und Vermutungen zu vermeiden.

Auch wir würden die vom Vorstand angekündigte „transparente Information …“ begrüßen – aber wir fragen uns jetzt schon seit 4 Wochen – wo sind die Protokolle der Info- und Jahreshauptversammlung!

Werter Vorstand, zu Ihrem Artikel habe ich folgende
Fragen zu dem Satz:
Im Falle der späteren Kündigung des Pachtvertrages hat das nutzungsberechtigte Mitglied das Recht über die Parzelle nach seinem Ermessen, im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung, zu verfügen.
Frage: Wer kann das „nutzungsberechtigte Mitglied“ sein für Parzellen die heute nicht vom Parzellenpächter ihren „Beitrag“ leisten?
Frage: Was bedeutet „nach seinem Ermessen“?

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