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In eigener Sache

Sommerfest 2024

Im Jahr 2024 besteht unsere Kleingartenanlage schon 40 Jahre. Zu diesem Jahrestag ist ein Sommerfest geplant. Merkt euch schon mal das Datum:  06. Juli 2024

Wenn die Planung konkreter wird, werdet ihr hier informiert.

 

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In eigener Sache Termine

Einladung zur Mitgliederversammlung

am 16.09.2023 13:00 Uhr auf dem Festplatz am Vereinsbungalow.

Die Einladung wird zusätzlich per Post versandt und enthält dort personalisierte Informationen u.a. zum Kauf der Grundstücke. Bitte Termine beachten!

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Allgemein In eigener Sache

Wir suchen …

… starke Männer zum Anheben der Metallplatten unserer Wasserschächte.

Es sollen die Absperrventile geprüft werden.

Bitte meldet euch bei joerg.wolter@kgabb.de

 

Gartenmitglieder für unser Festkomitee.

Im nächsten Jahr wird unsere Kleingartenanlage 40 Jahre.

Das muss gefeiert werden.

Bitte meldet euch bei birgit.rudolph@kgabb.de

 

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In eigener Sache

Erwerb unseres Grundstücks

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In eigener Sache Termine

Beitragsrechnung 2022 #2

Achtung! Garade kam eine Eilmeldung von unserer Finanzchefin:

Bitte Rechnung nicht bezahlen! Systemfehler. Ihr bekommt in den nächsten Tagen eine neue Rechnung.

Bei mir ist gerade die Rechnung für den Verbrauch Wasser und Strom eingetroffen. Bei euch wird das auch so sein. 

Bitte beachtet den Fälligkeitstermin für die Einzahlung des Rechnungsbetrages. Bei mir, bis zum 30.10.2022

Viele Grüße

Ciao Uwe

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In eigener Sache Nur für Mitglieder

Übersicht: Bevorstehender Kauf des Grundbesitzes der BVVG 

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In eigener Sache

Info vom Schlichtungsausschuss

Hiermit teilen wir allen Gartenfreund*innen mit, dass die drei Frauen vom Schlichtungsausschuss vom 22.08. bis 15.09.2022 Urlaub machen. Danach kümmern wir uns wieder um die zahlreichen Schlichtungsfälle.
 
Der Schlichtungsausschuss
 
per eMail zu erreichen über schlichtungsausschuss@kgabb.de
 
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In eigener Sache

Bevorstehender Kauf des Grundbesitzes der BVVG

Liebe Gartenfreuende,

der Vorstand freut sich sehr über die vielen Rückmeldungen auf die Umfrage zum bevorstehenden Kauf des Grundbesitzes der BVVG. 

In diesem Zusammenhang wurden weitere Fragen an den Vorstand gestellt, welche wir gerne transparent für alle beantworten werden. Für diese Zwecke werden wir eine Übersicht über die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zusammenstellen. Diese Übersicht wird laufend aktualisiert und auf unserer Webseite sowie als Aushang auf der Infotafel veröffentlicht.

Vorab aber schon die Antwort auf die erste Frage.

Was ist mit einer späteren Nutzungsüberlassung gemeint? Wieso werden nicht zahlende Vereinsmitglieder nicht berücksichtigt?

Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung sowie unserer Jahreshauptversammlung wurde von mehreren Mitgliedern die Frage bezüglich der Absicherung des zu erwerbenden Grundstücks gegen die mögliche Insolvenz bzw. Auflösung des Vereins gestellt. Der Vorstand hat diese Frage mit der Notarin Frau Pöhl im Detail besprochen und Frau Pöhl hat uns folgende Vorgehensweise empfohlen:

Schritt 1: Mitglieder leisten freiwillige Beiträge zum Kauf des Grundstücks durch den Verein

Schritt 2: Der Verein erwirbt das Grundstück

Schritt 3: Der Verein wird im Grundbuch als Eigentümer eingetragen

Schritt 4: Die Mitglieder, die einen Beitrag geleistet haben, bilden eine Miteigentümergemeinschaft nach Bruchteilen

Schritt 4: Der Verein überträgt das Eigentum am Grundstück auf die Miteigentümergemeinschaft nach Bruchteilen.

Schritt 5: Die einzelnen Mitglieder, die ihren Beitrag geleistet haben, werden mit ihren Bruchteilen im Grundbuch eingetragen

Schritt 6: Für jedes Mitglied, der seinen Beitrag geleistet hat, wird das alleinige Nutzungsrecht an der Parzelle vertraglich mit dem Verein vereinbart und in das Grundbuch eingetragen.

Vorteile:

Das Grundstück wird nicht real geteilt, sondern nur ideell. Deshalb steht das der zukünftigen kleingärtnerischen Nutzung NICHTS im Wege

Das Grundstück gehört somit allen Mitgliedern nach Bruchteilen und wird durch eine Insolvenz oder Auflösung des Vereins NICHT betroffen

Jedes Mitglied, der seinen Beitrag geleistet hat, wird im Grundbuch eingetragen

Angesichts der beinahe einstimmigen Zustimmung unserer Mitglieder zur Kaufabsicht des Grundstücks, sowie einer sehr guten Beteiligung an der Umfrage, geht der Vorstand davon aus, dass die meisten Mitglieder ihre Beiträge leisten werden und damit die Zukunft unseres Vereins absichern werden.

Für die Mitglieder, die nicht im Stande sind ihren Beitrag zu leisten, wird sich nach dem Kauf des Grundstücks nichts ändern, da der Kauf die Miete nicht bricht. Im Falle der späteren Kündigung des Pachtvertrages hat das nutzungsberechtigte Mitglied das Recht über die Parzelle nach seinem Ermessen, im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung, zu verfügen.

Der Vorstand dankt allen Mitgliedern, die sich bereit erklärt haben die Beiträge zu leisten bzw. weitere Beiträge zu übernehmen und unseren Verein zu sichern.

Der Vorstand