Kategorien
Allgemein

Autobahnbrücke

Seit Ende des letzten Jahres ist die Autobahnbrücke Werder – Kemnitz wieder frei gegeben. Damit wird auch der Verkehr vor unserer „Haustür“ wieder mehr werden.

Bitte seit besonders vorsichtig bei An- und Abfahrt. 🙂 

Kategorien
Allgemein

Schrott

Auf dem hinteren Parkplatz wurden offensichtlich Schrottfahrzeuge/ Hänger abgestellt. Das kann nicht geduldet werden!

Bitte Fahrzeuge kurzfristig (max. 14 Tage) entfernen, da diese sonst kostenpflichtig entsorgt werden.

Kategorien
Allgemein

APM Gebühren

Wer kein SEPA-Lastschriftverfahren für die Abfallgebühren eingerichtet hat, sollte sich folgende Termine für die Überweisung an APM merken:

  • 28.02.2024 
  • 15.07.2024

Kategorien
Allgemein

Zugang eingeschränkt

Ab Montag, den 15.01.2024 beginnt die Firma Brunnenbau Phöben mit den Arbeiten an unserem Wassernetz.

Die Pächter der Parzellen 1 – 44 ; 45, 49, 53, 57 erreichen ihre Grundstücke vom Haupteingang aus nicht mit dem Auto.

Bitte benutzen sie das Tor 5 (gegenüber dem Golfplatz)

Die Arbeiten sollen nach einigen Tagen beendet sein. Keine Panik. Über die Einfahrt am Golfplatz kommt man immer auf das Gelände 😉

Kategorien
Allgemein

Frohes Fest

Wieder geht ein Jahr zu Ende. Wir wünschen allen Kleingärtnern ein frohes Fest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr.

Euer Vorstand

Kategorien
Allgemein

Info der Brandenburger Polizei

Da in der Anlage fast alles verbrannt wird, hat die Brandenburger Polizei eine kurze Info für uns bereit gestellt. Bitte beachten!

Verbrennung pflanzlicher Abfälle

So gilt es für alle Brandenburger: Es dürfen ausnahmslos keine pflanzlichen Abfälle aus den Haushalten oder Gärten verbrannt werden. Das Verbot kommt in einem speziellen Gesetz, der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung, zum Ausdruck (§ 4 Absatz 1 Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV).

Auch, wer seinen Abfall in einer Feuerschale, einem Terrassenofen oder Feuerkorb verbrennt, muss mit entsprechendem Bußgeld und einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.

Verbrennung nicht-pflanzlicher Abfälle

Auch andere, nicht-pflanzliche Abfälle, sind vom Verbrennungsverbot betroffen. Für alte Möbel, Fensterrahmen, Reifen, etc. müssen ihre Besitzer andere Entsorgungsalternativen finden. Dies ist insbesondere im Bundesabfallrecht geregelt.

Ausnahme: Kleine Holzfeuer

Unter gewissen Umständen darf im Freien ein kleines Holzfeuer gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass seine Größe im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht überschreitet und ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz verwendet wird (Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen, Holzbriketts, etc.).

Wann sind kleine Holzfeuer unzulässig?

Ein kleines Holzfeuer ist in Gebieten mit zu hohen Emissionswerten (überschritten oder fast erreicht) nicht erlaubt. Auch ist von einem kleinen Holzfeuer dann abzusehen, wenn dieses die Nachbarn belästigen würde. Wenn es zu einer Beschwerde kommt, muss man mit entsprechendem Bußgeld und einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen (gem. § 23 Abs. 1 Nr. 6 LImschG).

Verbrennungen Wald/Waldnähe

Es ist absolut verboten, im Wald oder seiner unmittelbarer Nähe (Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand) Feuer anzuzünden oder zu unterhalten. Es ist dort auch untersagt, mit brennenden oder glimmenden Gegenständen umzugehen sowie zu rauchen.

Wer diese Regelungen mißachtet, muss entsprechend ins Portemonnaie greifen und bekommt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gem. §37 Abs. 1 Nr. 25 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG).

Kategorien
Allgemein

Parkverbot

Am Samstag, den 26.08.2023 soll am Parkplatz am Vereinsbungalow der Rasen gemäht werden. Bitte vor 8:00 Uhr die abgestellten Autos umsetzen.

Danke.

 

Kategorien
Allgemein

Information

Das Abstellen von Gegenständen aller Art ist in der gesamten Anlage strikt verboten.