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Info der Brandenburger Polizei

Da in der Anlage fast alles verbrannt wird, hat die Brandenburger Polizei eine kurze Info für uns bereit gestellt. Bitte beachten!

Verbrennung pflanzlicher Abfälle

So gilt es für alle Brandenburger: Es dürfen ausnahmslos keine pflanzlichen Abfälle aus den Haushalten oder Gärten verbrannt werden. Das Verbot kommt in einem speziellen Gesetz, der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung, zum Ausdruck (§ 4 Absatz 1 Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV).

Auch, wer seinen Abfall in einer Feuerschale, einem Terrassenofen oder Feuerkorb verbrennt, muss mit entsprechendem Bußgeld und einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.

Verbrennung nicht-pflanzlicher Abfälle

Auch andere, nicht-pflanzliche Abfälle, sind vom Verbrennungsverbot betroffen. Für alte Möbel, Fensterrahmen, Reifen, etc. müssen ihre Besitzer andere Entsorgungsalternativen finden. Dies ist insbesondere im Bundesabfallrecht geregelt.

Ausnahme: Kleine Holzfeuer

Unter gewissen Umständen darf im Freien ein kleines Holzfeuer gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass seine Größe im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht überschreitet und ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz verwendet wird (Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen, Holzbriketts, etc.).

Wann sind kleine Holzfeuer unzulässig?

Ein kleines Holzfeuer ist in Gebieten mit zu hohen Emissionswerten (überschritten oder fast erreicht) nicht erlaubt. Auch ist von einem kleinen Holzfeuer dann abzusehen, wenn dieses die Nachbarn belästigen würde. Wenn es zu einer Beschwerde kommt, muss man mit entsprechendem Bußgeld und einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen (gem. § 23 Abs. 1 Nr. 6 LImschG).

Verbrennungen Wald/Waldnähe

Es ist absolut verboten, im Wald oder seiner unmittelbarer Nähe (Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand) Feuer anzuzünden oder zu unterhalten. Es ist dort auch untersagt, mit brennenden oder glimmenden Gegenständen umzugehen sowie zu rauchen.

Wer diese Regelungen mißachtet, muss entsprechend ins Portemonnaie greifen und bekommt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gem. §37 Abs. 1 Nr. 25 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG).

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Parkverbot

Am Samstag, den 26.08.2023 soll am Parkplatz am Vereinsbungalow der Rasen gemäht werden. Bitte vor 8:00 Uhr die abgestellten Autos umsetzen.

Danke.

 

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Information

Das Abstellen von Gegenständen aller Art ist in der gesamten Anlage strikt verboten.

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Allgemein In eigener Sache

Wir suchen …

… starke Männer zum Anheben der Metallplatten unserer Wasserschächte.

Es sollen die Absperrventile geprüft werden.

Bitte meldet euch bei joerg.wolter@kgabb.de

 

Gartenmitglieder für unser Festkomitee.

Im nächsten Jahr wird unsere Kleingartenanlage 40 Jahre.

Das muss gefeiert werden.

Bitte meldet euch bei birgit.rudolph@kgabb.de

 

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Protokoll JHV 2022

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Arbeitseinsatz mit Schrottabfuhr

Im Rahmen des nächstenArbeitseinsatzes am 17.06.2023 wird es auch ein Schrottabfuhr geben. Es geht hier nur um Metall-Schrott welcher während des Arbeitseinsatzes am Pumpenhaus abgegeben werden kann. 

Nähere Infos folgen noch.

Information

Am Samstag, dem 17.06.2023 ab 10.00 Uhr kann Metallschrott vor dem Bürocontainer abgegeben werden

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TÜV-Prüfung

  • Am 18.07.2023 wird unsere Brunnenanlage durch den TÜV geprüft. Bitte beachtet, dass es dabei zu Wasserabschaltungen kommen kann. 

edit 23.6. Termin wurde auf den 18.07. verschoben

Information

Am Dienstag, dem 18.07.2023 wird ab ca. 8.00 Uhr bis zum Nachmittag das Wasser abgestellt.

Grund: TÜV Prüfung

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Feuerwehreinsatz

Am 30.06.2023 ist eine Feuerwehrübung in der Anlage geplant. Keine Panik! Es ist nur eine Übung. 

 

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