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Hinweis zur JHV 2022

Wir bitten alle Mitglieder zu unserer Jahreshauptversammlung am 10.07.2022 den Personalausweis oder Pass mitzubringen.

5 Antworten auf „Hinweis zur JHV 2022“

Sehr geehrte Gartenfreunde des Vorstandes,
sehr geehrte Julija Bender,
zu Ihrem Schreiben vom 31.Juli 2022 zum „Bevorstehenden Kauf des Grundbesitzes der BVVG durch unseren Verein“:
Ich werde auf dieses Schreiben vorerst keine rechtsverbindliche Antwort geben.

In dem Schreiben vom 31.Juli 2022 drohen Sie an:
„Wir weisen bereits heute darauf hin, dass eine Antwort mit „NEIN“ dazu führen kann, dass Sie bei einer später getroffenen Nutzungsüberlassung Ihrer Parzelle, bedauerlicherweise nicht mehr berücksichtigt werden können.“
Was heißt hierbei „Nutzungsüberlassung“ – momentan haben wir einen Pachtvertrag mit dem VGS KV Potsdam.
Durch dieses Schreiben wird auf uns Mitglieder Druck ausgeübt, so dass Gartenfreunde, die teilweise fast 40 Jahre Mitglieder des Vereins sind, sich mit dem Gedanken tragen ihren Garten aufzugeben.
Ist das die Absicht des Vorstandes?

Es gibt nach wie vor keine konkreten Informationen zum Konzept, Ablauf und aktuellen Stand der Maßnahme. Es liegt immer noch nicht das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 10.07.2022 vor!

Im Anschreiben steht: „Der Vorstand wird sie über den Vorgang auf dem Laufenden halten“ – Das ist bisher nicht geschehen!
Wie will der Vorstand das in Zukunft gewährleisten?

Mit freundlichem Gruß
Petra Christophel
Parzelle 106

Sehr geehrter Vorstand der Kleingartenanlage Berliner Bär,
Sehr geehrte Frau Bender,

Ihr Schreiben vom 31.07.2022 haben wir erhalten.
Warum zwei Schreiben?, wir haben nur eine Parzelle!.
Mit Ihrem Schreiben drohen sie an, „eine Antwort mit NEIN kann dazu führen das eine Nutzungsüberlassung der genutzten Parzelle bedauerlicherweise nicht mehr berücksichtigt werden kann“.
Dagegen erheben wir, die Pächter der Parzelle 053 Verena und Harald Schlacht, EINSPRUCH !!.
Daher können wir ihnen eine rechtsverbindliche Antwort nicht geben.

Da wir am 10.07.2022 an der Jahreshauptversammlung nicht teilnehmen konnten, (der Zeitpunkt ist in der Ferien-und Urlaubszeit gewesen) möchten wir uns erstmal informieren, was auf der Jahreshauptversammlung beschlossen worden ist. Dazu fehlt uns das Protokoll der Versammlung vom 10.07.2022
Gleichzeitig fehlt uns das Protokoll der Informationsversammlung vom 02.07.2022.
Für die Beantwortung zu weiteren Fragen, zum Kauf des Grundbesitzes der BVVG, benötigen wir eine Kopie der Kaufabsicht oder psd Vertrages mit der BVVG.
Wenn wir die o.g. Unterlagen durchgesehen haben, werden wir sie benachrichtigen ob eine Kaufabsicht unsererseits besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Verena und Harald Schlacht
Parzelle 053

Sehr geehrte Gartenfreunde des Vorstandes, Sehr geehrte Julija Bender,

Wir haben zwei mal Ihr Schreiben vom 31.Juli 2022 zum „Bevorstehenden Kauf des Grundbesitzes der BVVG durch unseren Verein“ erhalten.
Auch wir sind an einem Fortbestehen unseres Vereins sehr interessiert und durchaus auch bereit unseren Beitrag dafür zu leisten.

Wir hatten in Vorbereitung der Infoveranstaltung vom 02.07.2022 und der Jahreshauptversammlung / Wahlversammlung vom 10.07.2022 bereits eine Anfrage an den Vorstand gesandt.
Auf unsere e-Mail vom 20.06.2022 mit den offenen Fragen haben wir die Antwort erhalten, dass Sie mich zurück rufen wollten – das ist aber nie geschehen.
Auch in den beiden Veranstaltungen wurden die Fragen nicht beantwortet.

In dem Schreiben vom 31.Juli 2022 drohen Sie an: „Wir weisen bereits heute darauf hin, dass eine Antwort mit „NEIN“ dazu führen kann, dass Sie bei einer später getroffenen Nutzungsüberlassung Ihrer Parzelle, bedauerlicherweise nicht mehr berücksichtigt werden können.“
Was heißt hierbei „Nutzungsüberlassung“ – momentan haben wir einen Pachtvertrag mit dem KV Potsdam.
Weiß der Vorstand hier schon mehr und hält diese Informationen bewusst zurück?
Durch dieses Schreiben wird auf die Mitglieder Druck ausgeübt, so dass Gartenfreunde, die teilweise über 25 Jahre Mitglieder des Vereins sind, sich mit dem Gedanken tragen ihren Garten aufzugeben.
Ist das die Absicht des Vorstandes?

Wir widersprechen daher diesem Schreiben und sind unter diesen Bedingungen nicht bereit eine „rechtsverbindliche“ Antwort zum Kauf zu geben.

Auch fragen wir uns warum wir das Schreiben zwei mal bekommen haben. Wir haben nur einen Garten gepachtet!
Als Abschlusssatz schreiben Sie:“ Der Vorstand wird sie über den Vorgang auf dem Laufenden halten“ – Das ist bisher nicht geschehen! Wie will der Vorstand das in Zukunft gewährleisten?

Mit freundlichen Grüßen
Monika und Axel Kròl
Parzelle 166

Ich habe ein sehr umfangreiches, 18-seitiges Transkript/Protokoll unserer JHV erstellt und am 14.07.2022 (!) per E-Mail an den Vorstand gesandt. Leider entsteht in der Tat der Eindruck, dass die Veröffentlichung mit Absicht hinaus gezögert wird. Auch eine entsprechende Nachfrage änderte hieran nichts. Und das ist alles andere als transparent und „im Sinne aller Mitglieder“, die dringend auf das Protokoll warten! Parzelle 129

An: den alle Vorstandsmitglieder per Mail

Cc: Christian-Peschel.@vgs-kv-potsdam.de

Sehr geehrte(r) Julija Bender,

in Ihrem Schreiben vom 31.07.2022 sprechen sie von einem Kaufbeschluss, den es von den Mitgliedern so nie gegeben hat. Wir legen Widerspruch ein. Bis heute gibt es keine Protokolle der Infoveranstaltung vom 02.07.2022 und der unsäglichen Veranstaltung vom 10.07.2022. Laut Arbeitsordnung des Vereins müssen selbige nach eine Woche erstellt sein. Ferner bekamen wir trotz mehrfacher Antragstellungen keine Einsicht in die Unterlagen zur Kaufvorbereitung. Auch über den Infotermin bei der Notarin am 18.07.2022 gab es keinerlei Auskünfte von Ihnen. Ohne diese Informationen ist das ein rechtlicher Blindflug für die Käufer.

Sie schreiben ferner, und damit üben Sie Druck aus:

„Wir weisen bereits heute darauf hin, dass eine Antwort mit „NEIN“ dazu führen kann, dass Sie bei einer später getroffenen Nutzungsüberlassung Ihrer Parzelle, bedauerlicherweise nicht mehr berücksichtigt werden können.“

Das klingt wie eine Drohung und stimmt so nicht. Ihr Anwalt selbst bestätigte auf der Veranstaltung vom 10.07.2022, dass Kauf nicht Pacht und Miete bricht. Außerdem haben wir unsere Pachtverträge mit dem Kreisverband VGS KV Potsdam. Damit können Sie als Vereinsvorstand nicht über eine Nutzungsüberlassung entscheiden.

Und natürlich ist die Frist bewusst kurzgehalten. Wir beantragen, die Darlegung aller hier genannten Informationen und Protokolle sowie eine Fristverlängerung bis 30.09.2022, um die Sache rechtlich unabhängig von einem Anwalt prüfen zu lassen.  

Wir rügen hiermit die Form, den Zeitdruck und die Einflussnahme in Ihrem Schreiben auf die Entscheidung. Außerdem wurden die Interessen der Gruppe der Nichtkaufwilligen weder in der Infoveranstaltung vom 02.07.2022 noch in der Veranstaltung vom 10.07.2022 ausreichend behandelt. Ohne Protokolle und Gewährung von Einsichten in z. B. den vorbereiteten Kaufvertrag ist dieses Anschreiben unzureichend und gegenstandslos.

Wir erwarten eine Antwort auf den Widerspruch sowie die Veröffentlichung der hier genannten Unterlagen und Informationen bis spätestens 09.08.2022 auf der Webseite und erinnern erneut daran, dass Sie in 2021 für mehr Ehrlichkeit und Transparenz angetreten sind.

Mit freundlichen Grüßen
Parzelle 012

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