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Zugang eingeschränkt

Ab Montag, den 15.01.2024 beginnt die Firma Brunnenbau Phöben mit den Arbeiten an unserem Wassernetz.

Die Pächter der Parzellen 1 – 44 ; 45, 49, 53, 57 erreichen ihre Grundstücke vom Haupteingang aus nicht mit dem Auto.

Bitte benutzen sie das Tor 5 (gegenüber dem Golfplatz)

Die Arbeiten sollen nach einigen Tagen beendet sein. Keine Panik. Über die Einfahrt am Golfplatz kommt man immer auf das Gelände 😉

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Frohes Fest

Wieder geht ein Jahr zu Ende. Wir wünschen allen Kleingärtnern ein frohes Fest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr.

Euer Vorstand

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2. Rechnung 2023

Gerade kam eine kurze Info vom Vorstand:

Die 2. Rechnung des Jahres wird bis zum 30.10.2023 versandt und bis zum 30.11.2023 sollte die Zahlung eingehen.

 

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Mitteilung zur Rechnung     Energie/Wasser/Pacht 2023

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Wasserabschaltung

Am Freitag , dem 10.11.2023 wird ab ca. 8:00 Uhr das Wasser abgestellt.

Da es in der Nacht Frost geben kann, sollten Sie bis zur Wasserabstellung alle Wasserhähne außerhalb des Bungalows  schützen.

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Info der Brandenburger Polizei

Da in der Anlage fast alles verbrannt wird, hat die Brandenburger Polizei eine kurze Info für uns bereit gestellt. Bitte beachten!

Verbrennung pflanzlicher Abfälle

So gilt es für alle Brandenburger: Es dürfen ausnahmslos keine pflanzlichen Abfälle aus den Haushalten oder Gärten verbrannt werden. Das Verbot kommt in einem speziellen Gesetz, der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung, zum Ausdruck (§ 4 Absatz 1 Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV).

Auch, wer seinen Abfall in einer Feuerschale, einem Terrassenofen oder Feuerkorb verbrennt, muss mit entsprechendem Bußgeld und einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.

Verbrennung nicht-pflanzlicher Abfälle

Auch andere, nicht-pflanzliche Abfälle, sind vom Verbrennungsverbot betroffen. Für alte Möbel, Fensterrahmen, Reifen, etc. müssen ihre Besitzer andere Entsorgungsalternativen finden. Dies ist insbesondere im Bundesabfallrecht geregelt.

Ausnahme: Kleine Holzfeuer

Unter gewissen Umständen darf im Freien ein kleines Holzfeuer gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass seine Größe im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht überschreitet und ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz verwendet wird (Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen, Holzbriketts, etc.).

Wann sind kleine Holzfeuer unzulässig?

Ein kleines Holzfeuer ist in Gebieten mit zu hohen Emissionswerten (überschritten oder fast erreicht) nicht erlaubt. Auch ist von einem kleinen Holzfeuer dann abzusehen, wenn dieses die Nachbarn belästigen würde. Wenn es zu einer Beschwerde kommt, muss man mit entsprechendem Bußgeld und einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen (gem. § 23 Abs. 1 Nr. 6 LImschG).

Verbrennungen Wald/Waldnähe

Es ist absolut verboten, im Wald oder seiner unmittelbarer Nähe (Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand) Feuer anzuzünden oder zu unterhalten. Es ist dort auch untersagt, mit brennenden oder glimmenden Gegenständen umzugehen sowie zu rauchen.

Wer diese Regelungen mißachtet, muss entsprechend ins Portemonnaie greifen und bekommt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gem. §37 Abs. 1 Nr. 25 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG).

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Sommerfest 2024

Im Jahr 2024 besteht unsere Kleingartenanlage schon 40 Jahre. Zu diesem Jahrestag ist ein Sommerfest geplant. Merkt euch schon mal das Datum:  06. Juli 2024

Wenn die Planung konkreter wird, werdet ihr hier informiert.

 

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Protokoll Mitgliederversammlung 2022

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