Spreng- und Bewässerungsverbot des Landkreises PM
WICHTIGE MITTEILUNG DES VORSTANDS
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat aufgrund anhaltender Trockenheit eine Allgemeinverfügung erlassen, die strikte Regelungen zur Wasserentnahme enthält. Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen ist untersagt. Zudem ist die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen mit Grundwasser aus privaten Brunnen täglich zwischen 08:00 und 20:00 Uhr verboten.
Die aktuellen Auflagen der unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam- Mittelmark gelten im gesamten Kreisgebiet und umfassen konkret:
[Auszug]
Private Brunnen: Die Bewässerung von Gärten und Grünflächen mittels Grundwasser aus privaten Brunnen* ist täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr verboten.
Geltungsbereich und Dauer: Die Allgemeinverfügung gilt für das gesamte Kreisgebiet und ist in der Regel bis zum 30. September befristet.
Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Geldbußen bis zu 50.000 € geahndet werden.
Bei uns: Bei Verstößen gegen diese Anordnung wird sofort ein Ordnungsstrafgeld in Höhe von 200 € fällig!
Vielen Dank für eure Mithilfe zum Schutz unserer Gemeinschaft und des Grundwassers!
Der Vorstand
KGABB e.V.
*Auch unser vereinseigener Brunnen gilt als privat!!
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