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Ruhezeiten

KGA „Berliner Bär – Kemnitz“ e.V.

– Der Vorstand –

Auszug aus der Gartenordnung Pkt. 6.2.und 6.3

Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Lärmbelästigung ist verboten.

 von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr ist generelle Ruhezeit 

Geräuschverursachende Gartengeräte und Tätigkeiten dürfen zu folgenden  Zeiten zum Einsatz kommen bzw. durchgeführt werden:

 An gesetzlichen Feiertagen ist jegliche Lärmbelästigung untersagt.                

  1. In der Vorsaison (März und April) und in der Nachsaison (Oktober )           

         -Montag – Freitag           von 9 —— bis ——— 19 Uhr

         -Sonnabends              von 9 – 13 Uhr und  15 – 17 Uhr

         -Sonntags                         von 9 – 12 Uhr  

  1. In der Hauptsaison ( Mai bis September ) 

         – Montag – Freitag          von 9 – 13 Uhr und  15 – 19 Uhr

         – Sonnabends              von  9 – 13 Uhr und  15 – 17 Uhr

         – Sonntag *                       von 9 – 12 Uhr

* In dieser Zeit sollten sich die Tätigkeiten nur auf das Rasenmähen beschränken                      

 6.3 Ausnahmen sind nur zu besonderen Situationen möglich. 

        (z.B. Baumaßnahmen , Beseitigung von Schäden durch Einbrüche oder  

         Unwetter etc.) In solchen Fällen sind Absprachen zwischen den Nachbarn  

         zu führen und die Genehmigung vom Vorstand einzuholen.

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