Ruhezeiten
KGA „Berliner Bär – Kemnitz“ e.V.
– Der Vorstand –
Auszug aus der Gartenordnung Pkt. 6.2.und 6.3
Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Lärmbelästigung ist verboten.
von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr ist generelle Ruhezeit
Geräuschverursachende Gartengeräte und Tätigkeiten dürfen zu folgenden Zeiten zum Einsatz kommen bzw. durchgeführt werden:
An gesetzlichen Feiertagen ist jegliche Lärmbelästigung untersagt.
- In der Vorsaison (März und April) und in der Nachsaison (Oktober )
-Montag – Freitag von 9 —— bis ——— 19 Uhr
-Sonnabends von 9 – 13 Uhr und 15 – 17 Uhr
-Sonntags von 9 – 12 Uhr
- In der Hauptsaison ( Mai bis September )
– Montag – Freitag von 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr
– Sonnabends von 9 – 13 Uhr und 15 – 17 Uhr
– Sonntag * von 9 – 12 Uhr
* In dieser Zeit sollten sich die Tätigkeiten nur auf das Rasenmähen beschränken
6.3 Ausnahmen sind nur zu besonderen Situationen möglich.
(z.B. Baumaßnahmen , Beseitigung von Schäden durch Einbrüche oder
Unwetter etc.) In solchen Fällen sind Absprachen zwischen den Nachbarn
zu führen und die Genehmigung vom Vorstand einzuholen.
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