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Jahreshaupt- versammlung 2025

Die Jahreshauptversammlung findet am Samstag, den 24.05.2025, um 11:00 Uhr auf unserem Festplatz am Vereinsbungalow statt.

Der Verein braucht eure Unterstützung!

Bitte bewerbt euch für alle Posten postalisch bis zum 17.05.2025.
Der aktuelle Vorstand stellt sich zur Wiederwahl.

Wir benötigen nur einen kurzen Steckbrief mit Angabe der gewünschten Position per Post an: Berliner Bär – Kemnitz e.V. | Eichenallee 66 | 14050 Berlin.

Die Organe des Vereins sind:

  1. Vorstand,
  2. vorstandsunabhängige Schlichtungsstelle,
  3. Revisionsausschuss.

Der Vorstand des Vereins besteht aus folgenden Personen:

  1. Vorsitzender,
  2. Geschäftsführer,
  3. Schatzmeister,
  4. Verantwortlicher für Kleingartenwesen und Zentrale Arbeitseinsätze,
  5. Verantwortlicher für Technik und technische Anlagen.

Die Unterlagen werden euch in den nächsten Tagen zugesandt.

2 Antworten auf „Jahreshaupt- versammlung 2025“

Die Fragen sind von vielen Mitglieder gestellt und hier zusammengefasst:
1. Organisatorisches & Kommunikation
Ist die am 27.04.2025 auf der Homepage der KGABB veröffentlichte „Klarstellung zu Ihren Mitgliedsrechten“ als offizielle Stellungnahme des Vorstands zu werten?
Gilt eine Veröffentlichung auf der Homepage als rechtsverbindliche Mitteilung des Vorstands?
Haben Mitglieder laut Vereinsrecht das Recht auf Einsicht in die Mitgliederliste ?
Haben Mitglieder das Recht auf Einsichtnahme in die Warteliste zur Übernahme einer freien Parzelle?
Gartenfreund Patrik Bender wurde 2023 als Rechtsbeistand des Vereins vorgestellt.
1. Gibt es dazu einen Vorstandsbeschluss? Wenn ja, wann und in welchem Protokoll
enthalten?
2. Wie werden seine Leistungen vergütet (monetär oder über Anrechnung von
Arbeitsstunden)?
3. Besteht ein Vertrags-/Honorarverhältnis zwischen Gartenfreund P. Bender und dem
Verein?
4. Welche finanziellen Mittel sind bisher dafür vom Verein gezahlt worden?
Ist dem Vorstand bekannt, dass Stromabschaltungen von Mitgliederparzellen nur bei Nichtzahlung der Stromrechnung zulässig sind?
Sind 2023 alle Pflichtarbeitsstunden abgeleistet worden?
Sind 2024 alle Pflichtarbeitsstunden abgeleistet worden?
2. Finanzen & Haushalt
Falls in 2023 nicht alle Pflichtstunden abgeleistet wurden, warum sind lt. Gebührenordnung in 2024 keine Einnahmen dafür entstanden?
Wofür wurden 300 € für Geschenke oder Ehrungen ausgegeben? Wer wurde bedacht, aus welchem Anlass, und basierte dies auf einem protokollierten Vorstandsbeschluss?
Welche Gerichts- oder Anwaltsverfahren verursachten in 2024 die Kosten von 3.594 €? Konkret: Wer klagte gegen wen, mit welchem Ergebnis, und welche Verfahren laufen noch?
Für welche konkreten Veranstaltungen wurden 2.373 € ausgegeben?
2024 wurde ein Laptop für 2.047 € angeschafft. Wie wird diese für einen Laptop ungewöhnlich hohe Summe erklärt?
Lt. Finanzabrechnung 2024 sind aus der “Rücklage für das Fest zum 40-jährigen Bestehen” 15.000 € in den laufenden Haushalt übernommen worden.
Wieso sind Plan und Abrechnung der Kosten für unsere Festveranstaltung in 2024 auf den Cent genau 15.000 €? Wie hoch sind die realen Ausgaben für das Fest?
Wie erklärt sich im Finanzplan 2025 die Abweichung zwischen der pauschalen Abwassergebühr (lt. Mitgliedsbeitrag Teil I) von umgerechnet 26,50 €/Parzelle und den tatsächlich in der vorgestellten Rechnung 1/2025 angerechneten 86 €/Parzelle?
Wurden alle Grundstücksanteile in Form eines freiwilligen Beitrages vollständig gezahlt?
Welche der an verschiedenen Stellen der Einladung genannten Summen (638.000 €, 631.576 €, 626.517 €) ist die korrekte Gesamtsumme der gezahlten Beiträge für den Grundstückskauf, und wie erklären sich die Unterschiede?
Was bedeutet der Begriff ‚ausstehend‘ in Bezug auf 4.966 € zweckgebundene Mittel?
Welche Rücklagen wurden zur Finanzierung von Ausgaben außerhalb des Finanzplans 2024 verwendet, und wofür waren diese ursprünglich gedacht?
Warum ist die Pacht für den Parkplatz (7.079 m²) höher als für die Parzellen 126–135 (12.726 m²)? Gibt es eine andere Grundlage für die Berechnung?
Wurde die Mitgliedschaft beim VGS gekündigt? Wann und zu welchem Zeitpunkt?
Wird die vom Kreisverband in 2024 rückerstattete Pacht in Höhe von 9.027 € an die Mitglieder weitergegeben?
Wird das in der Einladung genannte Rückzahlungsguthaben aus dem Kauf an die Mitglieder ausgezahlt, und warum fehlt ein Hinweis darauf in der Rechnung 1/2025?
3. Grundstück & Eigentumsstruktur
Welche laufenden Kosten entstehen dem Verein durch das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundsteuer, Versicherungen, Verwaltung, Instandhaltung u.a. der Forsten, Gehwegreinigung, Straßenreinigungsbeitrag), und wie hoch sind diese jährlich?
Besteht eine Versicherung gegen Umweltschäden oder Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Altlasten und Forsten auf dem Vereinsgelände? Wenn ja, mit welchem Deckungsumfang?
Gibt es in der KGA Pächter (als Einzelperson), die mehrere Parzellen gepachtet haben (in mehreren Pachtverträgen als Pächter auftreten)?
Die Mitglieder haben die (Unter)Pachtverträge mit dem Kreisverband Potsdam der Gartenfreunde e.V. auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Wer ist jetziger (Zwischen)Verpächter der jeweiligen Gärten?
Wie lange gelten unsere (Unter)Pachtverträge?
Wie lange gilt der Zwischenpachtvertrag (Grundstückeigentümer – Kreisverband)?
Warum sind keine Pachteinnahmen in dem aktuellen Finanzplan vorgesehen?
d. Wo sind die Ergebnisse der erforderlichen Wasserproben für 2022-2025?

Eine Meinung

Als wir, meine Frau Margit und ich, 2017 gemeinsam als Pächter unsere Parzelle übernommen hatten, machten wir eine Entdeckertour durch unsere kleine grüne Oase liebevoll gestalteter Gärten mit bunten Gemüse- und Blumenbeeten, fanden gepflegte Bungalows aus DDR-Zeiten, saubere Wege und Plätze und freundlich grüßende Nachbarn am Gartenzaun.
Wenn wir heute unsere Runden durch die Anlage drehen, sehe wir viele verwahrloste Parzellen und mehr und mehr Gärten, in denen die Rasenfläche immer größer und die für einen Kleingarten typischen Gemüsebeete kleiner oder gänzlich mit Rindenmulch zugedeckt werden. Die Bungalows, welche schon größer sind als das Bundeskleingartengesetz mit maximal 25qm Grundfläche erlaubt und deshalb dem Bestandsschutz unterliegen, werden Stück für Stück vergrößert, Gartenland zu Betonterrassen und Grillunterstände versiegelt.
Auf diese Weise sägen solche „Kleingärtner“ im Einzelnen und wir als Verein im Ganzen seit Jahren gedankenlos an dem Ast der Gemeinnützigkeit, an dem die Zukunft unserer Kleingartenanlage hängt!
Dass unser Vorstand nun verstärkt gegen diesen egoistischen Frevel vorgeht, begrüße ich sehr.

Jeder Pächter hat sich einst mit seiner Unterschrift unter dem Pachtvertrag verpflichtet, seine Parzelle kleingärtnerisch zu bewirtschaften und den Bestandschutz seines übernommenen Bungalows zu wahren. Vergessen?
Jedes Vereinsmitglied hat sich mit seiner Aufnahme per Satzung verpflichtet, „sich in (unserer) gemeinnützigen gärtnerischen Interessengemeinschaft für den Schutz und die Gestaltung der natürlichen Umwelt einzusetzen“ und sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen. Vergessen?
Diese aus zwei verschiedenen Rechtsverhältnissen (Pachtrecht und Vereinsrecht) entstandenen Verpflichtungen verblassen seit geraumer Zeit neben den Erwartungen vieler Mitglieder nach einem Erholungsgarten im jeweiligen Eigentum, den man vererben oder selbständig verkaufen kann. Diese Erwartungen gipfeln schon in Gebietsstreitigkeiten zwischen Gartennachbarn!
Und die nach langer Kommunikationspause im März veröffentlichten „Informationen zu den Eigentumsverhältnissen unseres Vereins“ sowie das Weglassen eines separaten Tagesordnungspunktes zu diesem Thema auf der baldigen Jahreshauptversammlung brachten und bringen noch mehr Ungewissheit und Fragen auf; neben dem Vorstand bildeten sich Gruppen, die sich gegenseitig Misstrauen und Unwahrheiten vorwerfen.
Das ist eine falsche und fatale Entwicklung!
Warum findet sich außerhalb der obligatorischen Mitgliederversammlungen keine Gesprächsplattform für eine offene und sachliche Diskussion? Warum erfahren die Mitglieder zwischen den Mitgliederversammlungen nichts über die Arbeit und Beschlüsse des Vorstandes? Wo sind ihre zu veröffentlichenden Protokolle? Wo ist die versprochene bessere Transparenz?
Das schürt nur Misstrauen, erzeugt ein Gegeneinander statt Miteinander!

Deshalb heute mein Aufruf an alle Mitglieder: Gehen wir geschlossen und entschlossen den Weg in Richtung eines (durch den Grundbesitz veränderten) gemeinnützigen Kleingartenvereins, der in der Rechtsform „eingetragener Verein“ den Fortbestand unserer Kleingartenanlage und gleichzeitig dem heutigen Pächter einer Parzelle deren Weiterführung durch Kinder oder Enkelkinder (im Sinne einer Vererbung) sichert. Dies kann z.B. durch eine angepasste Mitgliederstruktur in einer erforderlichen neuen Vereinssatzung geregelt werden.
Das sind meine Gründe, weswegen wir ausschließlich ein VEREIN bleiben sollten
(denn den kennen und können wir!):

1. Die entscheidende Grundlage bildet der Wille der Stadt Werder (Havel), die Fläche unserer Gartenanlage in ihrem Flächennutzungsplan für die nächsten 25 Jahre als „Dauerkleingarten“ fortzuführen. Das ist ihr Hoheitsrecht.
Der Begriff „Dauerkleingarten“ bedeutet, dass hier das Bundeskleingartengesetz die rechtliche Grundlage bildet. Das heißt : Kleingartenland = Pachtland ; und Pachtland schließt damit Eigentum des Pächters am Grund und Boden seiner Parzelle aus!

2. Da unser Verein laut seiner Satzung „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt, wäre Eigentum des Einzelnen nicht im Sinne von Gemeinnützigkeit!

3. Es ist jedoch nicht schädlich, wenn der Verein selbst, als eigenständige juristische Person, Eigentümer seines Grund und Bodens ist. Das ist sogar ein solides Fundament für die Zukunft des Vereins. Ermöglicht haben diesen Kauf die Mitglieder des Vereins mit ihrem freiwilligen Beitrag zur Finanzierung. Darauf können wir stolz sein! Mein Dank geht an dieser Stelle an unsere Vorsitzende Julija, die diesen Kauf in unserem Interesse abgewickelt hat!
Zur Jahreshauptversammlung erhalten alle am Kaufpreis beteiligten Mitglieder dafür urkundenartige Beitragsbescheinigungen. Diese können dann bei Pachtbeendigung mit als Abstand zur generellen Wertermittlung aller Aufbauten eingerechnet werden, gehen also nicht verloren!
Aber: Der Verein hat mit dem Grundbesitz eine große Verantwortung zur Bewirtschaftung übernommen; Verpflichtungen gegenüber der Kommune, der Forstwirtschaft, dem Finanzamt aber auch als Verpächter gegenüber seinen Mitgliedern/Pächtern. Dazu bedarf es neben einer starken Vereinsführung besonders einer professionellen Finanzorganisation. Wir brauchen dafür vor allem junge Mitstreiter mit neuen Ideen und Mut zu Veränderungen sowie solche mit Erfahrung im Finanz-, Rechnungs- sowie Steuerwesen, die z.B. in einer Finanzkommission der Schatzmeisterin Unterstützung geben können. Meldet euch! Stellt euch am 24.05.25 zur Wahl oder arbeitet in den verschiedenen Arbeitsgruppen und Kommissionen mit.
Denn es ist dein/unser Verein!

Wenn der Verein stets seine Gemeinnützigkeit als Bundeskleingartenverein nachweist und behält, ist zum einen unser Grund und Boden sicher und zum anderen ist jedes einzelne Mitglied befreit von evtl. Schadensforderungen (z.B. Altlasten,…) an den Verein!

4. Die vorgeschlagenen weiteren Rechtsformen wie GmbH oder Miteigentümer-/ Bruchteilsgemeinschaft bedürfen eines recht komplexen Rechtsweges. Sie bedeuten erneute Grunderwerbsteuerzahlungen und nehmen bei Schadensforderungen jeden Gesellschafter bzw. Bruchteilseigner indirekt bzw. direkt in Haftung! Eine Konstellation KleingartenVerein auf der einen und diese Rechtsformen auf der anderen Seite kann rechtliche Verwerfungen bringen, die heute noch nicht erkennbar sind und evtl. die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden (denn neben zu berücksichtigendem Gesellschaftsrecht und Vereinsrecht kommt dann noch das Bundeskleingartenrecht hinzu!).
RA Richter weist zudem noch deutlich in seinem Gutachten hin, dass für diese Rechtsformen eine Mitgliedschaft im VGS Potsdam bedürfen. Mittlerweile haben jedoch die Mitglieder beschlossen, den VGS zu verlassen…

Nutzen wir z.B. die Erfahrungen des unweit von uns liegenden Kleingartenvereins „Sacrow-Meedehorn“, der seit 2004 mit eigenem Grundbesitz als VEREIN erfolgreich existiert.

Das ist mein Wunsch:

Nutzen wir die vielfältigen Lebens- und Berufserfahrungen unserer fast 260 Mitglieder und bündeln sie zu einer starken Gemeinschaft, die geschlossen in eine sichere Zukunft unserer schönen und lebenswerten Kleingartenanlage „Berliner Bär-Kemnitz“ e.V. geht.
Daraus ergibt sich dann auch ein berechtigtes Interesse, die Mitgliederliste unseres Vereins nach Bedarf und Umfang dediziert interessierten Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Diese wiederum dürfen dann die Informationen ausschließlich zu vereinsinternen Angelegenheiten wie Minderheitenvoten oder Gesprächsrunden organisieren nutzen.
Nutzen wir auch die nächste Mitgliederversammlung für einen offenen und ehrlichen Meinungsaustausch unter gegenseitiger Achtung und zur Klärung aller bestehenden Fragen.
Bringt euch ein, macht mit und organisiert ein lebendiges Vereinsleben im vertrauensvollen Miteinander.

Ich selber arbeite seit Jahren aktiv in unserer Elektrogruppe und
stelle mich hiermit offiziell zur Wahl als Mitglied der Revisionskommission.

Mit gärtnerischen Grüßen
Lutz Schwarz
Parzelle 151

Und wie ist deine Meinung?

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