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Gartentipp: Tomaten

Jedes Jahr wenn die Sämereien im Baumarkt im Preis steigen, steht die neue Gartensaison bevor. Ich habe mir ein neues Fensterbank-Gewächshaus gekauft und werde wohl wieder Zierkürbisse vorziehen.

Aber eigentlich wollte ich über einen Tipp berichten den ich vor kurzem gehört habe:

Tomatenpflanzen selber ziehen

  • Einen Eimer oder Blumentpf mit Erde füllen.
  • Eine Tomate aus dem Kühlschrnk nehmen uns in vier Scheiben schneiden.
  • Die Erde im Blumentopf wie eine Pizza mit den Tomatenscheiben belegen.
  • Locker mit Erde auffüllen
  • 1-2 Wochen warten
  • Schwupps, habt ihr fünfzig bis hundert Mini-Tomatenpflanzen
  • Jetzt Pflänzchen vereinzeln, ca. 2-3 Stck in einen Topf
  • Ab sofort könnt ihr jetzt lächelnd an den überteuerten Pflänzchen im Baumarkt vorbei gehen.
  • Selbstgezogen schmeckt auch besser 🙂

Berichten mal im Kommentar ob es bei euch etwas geworden ist. Viel Glück.

 

 

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Twitter

Wir sind jetzt auch auf Twitter zu erreichen. Unter @kgabb1 ( https://twitter.com/kgabb1) findet ihr jetzt die neuesten Nachrichten aus dem Kleingarten. Viel Spaß beim zwitchern.

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Unkraut: Löwenzahn

In Unregelmäßigen Abständen soll es hier um Unkraut gehen. Wer bereits aufgegeben hat, sagt dazu Biotop. Alle Anderen können sich hier Tipps zur Bekämpfung holen oder im Kommentar ergänzen.

Heute: Löwenzahn, Pusteblume (Taraxacum officinale)

Bekämpfung: Die beste Methode ist das tiefe Abstechen bzw. Ausgraben der Pfahlwurzel vom Löwenzahn; ansonsten Küchensalz auf den Löwenzahn streuen

Q: http://www.gartengestaltung24.deLoewenzahn

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Heckenschnitt

Unter der Überschrift „Heckenschnitt, wann darf ich was und wann nicht?“ hat unser Vorstand Auszüge aus relevanten Dokumenten gemacht. Der wichtigste Inhalt ist (wie immer) die kurze Zusammenfassung am Ende 🙂

Bundesnaturschutzgesetz

Kapitel 5 – Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope  Abschnitt 2 – Allgemeiner Artenschutz

§39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

(5) Es ist verboten,

  1. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,

Brandenburgisches Naturschutzgesetz- BbgNatSchG

§ 34  Nist-, Brut- und Lebensstätten

Es ist unzulässig,

  1. Bäume, Gebüsch oder Ufervegetation außerhalb des Waldes in der Zeit vom 15. März bis 15. September abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen; dies gilt nicht für Formschnitte an Bäumen und Gebüschen,
  2. Hecken und Feldgehölze in der freien Landschaft, soweit sie sich in dem gemäß § 1a Abs. 3 Satz 3 im Landschaftsprogramm darzustellenden Biotopverbund befinden, abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf sonstige Weise zu beseitigen; erlaubt ist in der Zeit vom 16. September bis zum 14. März die ordnungsgemäße Nutzung, die den Bestand erhält und das Zugrückschneiden oder auf den Stock setzen.

In der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28, o. 29 Februar jeden Jahres, hat jeder Kleingärtner die Möglichkeit und die Pflicht seine Hecke auf ein solches Höchstmaß zurück zuschneiden, um im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September jeden Jahres die uneingeschränkte Möglichkeit den Formschnitt herzustellen und gelangt nicht in dem unmittelbaren Brutbereich von Vögeln / verstößt nicht gegen geltendes Gesetz.

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Sicher ist sicher

Eigentlich solltet ihr das gar nicht mitbekommen. Unsere Website läuft jetzt über SSL, das heisst mehr Sicherheit. Zu erreich sind wir jetzt über https://www.kgabb.de oder über die bekannten Links 😉

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Tipp

Weiterbildung für Kleingärtner

Nächste Woche öffnet wieder mal die Grüne Woche. Der erste Pflichttermin des Jahres 😉 Vom 18. bis zum 27. Januar kann man in den Messehallen am Funkturm Tipps für Kleingärtner bekommen.

Partnerland ist in diesem Jahr Finnland.

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Allgemein

Frohes Fest

Wir wünschen allen Kleingärtnern eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit. Nehmt einfach mal einen Gang raus, lehnt euch zurück, denkt an das was war und das was kommt.  In diesem Sinne Ho Ho Ho, alles Gute für 2019.

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Ungebetene Gäste

Wer seine Gegner kennt, kann sie bekämpfen 😉