Kategorien
Termine

Jahreshauptversammlung 2022

Inzwischen solltet ihr eine Einladung und Unterlagen zur Jahreshauptversammlung der Kleingartenanlage bekommen haben.

Am Sonntag, den 10. Juli (nicht wie versehentlich in der Einladung geschrieben am Samstag) treffen wir uns um 11:00 Uhr auf dem Festplatz am Vereinsbungalow. 

Fragen, Gedanken oder Anträge zur JHV könnt ihr vorab direkt an den  Vorstand senden ( julija.bender@kgabb.de ).

Eine Antwort auf „Jahreshauptversammlung 2022“

Antrag auf Änderung der Tagesordnungspunkte zur JHV vom 10.07.22

Werte Frau Bender, sehr geehrter Herr Gumpert,
zuerst möchten wir dem Vorstand für die Wahl von Ort und Zeit der JHV 2022 unsere Missbilligung aussprechen. An diesem offenen Ort ohne Bänke und Tische kann man sich keine ordentlichen Notizen zur JHV machen. Weiterhin ist die akustische Wahrnehmung der Vorträge durch den steten Zugverkehr im Hintergrund derartig gestört, dass schon allein aus diesem Grunde Einspruch gegen den Ort eingelegt werden muss.
Auch die Wahl des Zeitpunktes zu Ferienbeginn ist schädlich, da viele Mitglieder in Urlaub sind und ihre Stimmrechte nicht wahrnehmen können. Wir verstehen zudem nicht, warum bisher keine Wahl zu einem früheren Zeitpunkt stattfand. Die Corona-Lage ließ in den vergangenen Monaten eine Versammlung durchaus zu. Auch eine Briefwahl wäre seit 2021 lt. Amtsgericht nunmehr jederzeit möglich gewesen.

Des Weiteren enthält die Tagesordnung Fehler, die wie folgt zu ändern sind:
TOP 5: Bericht des Revisionsausschusses 2021
Wir weisen darauf hin, dass in 2021 weder ein Revisionsausschuss noch eine Schlichtungskommission gewählt wurden. Sind sie in 2021/22 tätig geworden, taten sie das unbefugt ohne Mitgliederauftrag. Die Satzung sieht in § 7 (3) b) die Wahl eines Revisions- und Schlichtungsausschusses zwingend vor. Das war in 2021 nicht erfolgt und wurde auch in der AMV vom 25.09.21 nicht nachgeholt, wo es möglich gewesen wäre.

Ein Bericht des Revisionsausschusses ist also rechtlich fragwürdig.

Wir möchten hier ausdrücklich betonen, dass es kein Fehler der Kommissionsmitglieder war, die sich hier vermutlich in Anerkennung der Notwendigkeit freiwillig für diese Ämter zur Verfügung gestellt hatten. Vom Vorstand wurde formell aber versäumt, sie auch ins Amt zu bringen. Wie wichtig Formalien sind, wissen wir spätestens seit Ihren Klagen gegen den alten Vorstand.

Die Wahl dieser Kommissionen ist am 10.07.22 unter Punkt 14 ERSTMALIG vorzunehmen. Die Kandidaten sollten sich in der JHV kurz vorstellen.

TOP 8: Entlastung des Vorstandes, der Ausschüsse und Kommissionen für 2021
Da in 2021 weder eine Revisions- noch eine Schlichtungskommission gewählt wurden, können diese auch nicht entlastet werden. Wenn sie tätig waren, taten sie das unbefugt ohne Mitgliederbeschluss. Sie können folglich nicht entlastet werden.

Hinweis: Dass eine Schlichtungskommission in 2021 und 2022 fehlte, war ein bedeutender Verstoß gegen die Satzung § 13. Er führte zu gravierenden Folgen für den Verein und deren Mitglieder. Da deshalb sogar Zivilklagen des Vorstandes abgewiesen und rechtlich nicht geklärt wurden, entstanden dem Verein und auch den betroffenen, verklagten Mitgliedern immense finanzielle Kosten.

Der Punkt ist auf die Entlastung des in 2021 gewählten Vorstandes zu beschränken.

NEUER TOP: Entlastung des alten Vorstandes von 2020
Der in 2021 neu gewählte Vorstand hatte in 2021 keine JHV durchgeführt. Das ist ein Verstoß gegen die Satzung § 7 (3) a). Wir beantragen hiermit, die Entlastung des alten Vorstandes von 2020 in der JHV 2022 gemäß § 7 (3) a) nachzuholen und als zusätzlichen TOP aufzunehmen. Sollte das durch den Vorstand nicht erfolgen, erwarten wir die Offenlegung der Gründe dafür.

TOP 9: Erläuterung des Vorstandes zum Kauf des Grundbesitzes der BVVG GmbH, Berlin
Ein ganz wichtiger Punkt zu TOP 9 ist auch:
Wie wird das Konto vor Abbuchungen gesichert? Bei der Summe 638.000 € sind zwingend Sicherungen einzubauen.
Es darf unserer Meinung nach nur Umbuchungen der Gesamtsumme an die BVVG und ggf. an den Notar geben, keine alleinigen Abbuchungen durch nur ein berechtigtes Vorstandsmitglied. Hier sind zwingend Sicherheiten einzulegen, z. B. nach dem Mehr-Unterschriften-Prinzip. Die Mitglieder müssen unter allen Umständen wissen, wer diese Berechtigten sind, um Begünstigungen rechtlich auszuschließen.
Hierüber ist in TOP 9 zu berichten.

TOP 10: Beschlussfassung zum Kauf des Grundbesitzes der BVVG GmbH, Berlin
Aufgrund von Einsprüchen und einer umlaufenden Petition mit über 40 Unterschriften, erwarten wir die Aussetzung dieses TOP. Der Mitgliederwille ist hier in jedem Falle zu beachten und umzusetzen.

TOP 11 und 12 Erläuterungen und Beschlussfassung zur Änderung der Satzung
Nach dem neuen Text ist nunmehr gar keine Begrenzung der Amtsführung des Vorstandes mehr gesetzt. Die Neuwahl könnte jetzt Jahre aussetzen. Das wäre dann legitim aber nicht im Sinne einer sinnvollen Regelung. Hier ist zwingend ein Limit festzuschreiben, zumal seit 2021 vom Amtsgericht auch die Briefwahl ermöglicht wurde. Die würde zumindest alle Mitglieder ansprechen und nicht wie zu diesem Zeitpunkt, nur die Mitglieder, die gerade NICHT in Urlaub sind.
Wir schlagen folgenden Inhalt des § 6 Abs. 6 der Satzung zur Abstimmung vor:
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die Geschäfte für jeweils ein Geschäftsjahr und kann nach Entlastung für ein weiteres Jahr bestätigt oder abgewählt werden. Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Durchführung seiner Neuwahl oder Abberufung im Amt, spätestens aber bis 31.05. des Folgejahres auf das vergangene Geschäftsjahr. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, beruft der Vorstand ein Ersatzmitglied.

Und im Übrigen:
Wie der Vorstand selbst in der Einladung zu Punkt 11 feststellt, ist er laut Satzung § 6 Abs. 6 nicht mehr im Amt, durfte also außer der Wahl keine bedeutenden Geschäftsabschlüsse und Tätigkeiten auf den Weg bringen, das bedeutet auch keine Satzungsänderung und keine Verhandlungen zum Kauf der Fläche. Das ist die rechtliche Grundlage, die hier vom Vorstand sogar vor Gericht vertreten und hier selbst wissentlich missachtet wurde.

Wir hoffen, dass unsere Vorschläge am 10.07.2022 Beachtung finden und nicht wie so oft unbeachtet verschwinden. Dafür, lieber Herr Gumpert, setzen wir auf Ihre Mitwirkung.

Mit freundlichen Grüßen
Die Pächter der Parzelle 012

Schreibe einen Kommentar zu Parzelle 012 Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert