Liebe Gartenfreunde,
rund um das Thema Vorstandswahl und Jahreshauptversammlung in Zeiten von Corona, herrscht bei vielen weiterhin Ungewissheit.
Die Anwendung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde bis August 2022 verlängert!
Das bedeutet für uns konkret:
Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.
Somit steht unserer nächsten Jahreshauptversammlung – mit Neuwahl des Vorstandes und ordentlicher Beschlussfassung – zu Beginn der Gartensaison 2022 nichts im Wege.
Bei Fragen meldet euch gerne!
Der Vorstand
Kategorien