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Verlängerung Corona-Gesetz

Liebe Gartenfreunde,

rund um das Thema Vorstandswahl und Jahreshauptversammlung in Zeiten von Corona, herrscht bei vielen weiterhin Ungewissheit. 

Die Anwendung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde bis August 2022 verlängert!

Das bedeutet für uns konkret:

Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

Somit steht unserer nächsten Jahreshauptversammlung – mit Neuwahl des Vorstandes und ordentlicher Beschlussfassung – zu Beginn der Gartensaison 2022 nichts im Wege.

Bei Fragen meldet euch gerne!

Der Vorstand

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